Schreiben vom Landkreis/Stadt
Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar ist ein Schreiben vom betreffenden Landkreis oder der Stadt.
In diesem Schreiben wirst du aufgefordert ein ASF- Seminar zu besuchen.
Wichtig: Gleichzeitig wird dir eine Frist gesetzt bis wann du die Teilnahmebescheinigung dem zuständigen Amt vorzulegen hast.
Dieser Abgabetermin ist in der Regel nicht verhandelbar.Somit ist es ungemein wichtig, sich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens mit uns in Verbindung zu setzen.
Entweder per E-Mail (siehe Kontaktfomular )
oder unter dieser Telefonnummer 0173 61 58 751
Wir organisieren zeitnah dein ASF-Seminar !
Bist du durch ein Alkohol oder Drogendelikt aufgefallen, benötigst du ein speziell auf diese Thematik zugeschnittenes Seminar ( besonderes Aufbauseminar ).
Aber auch hier können wir dir mit entsprechenden Kontaktadressen und Telefonnummern weiterhelfen.